Die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen, werden, wie auch hier bereits berichtet, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung vorgelegt.
In einer Pressemitteilung des Ministeriums unter der Überschrift „Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsförderung“ heißt es: „Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern.“
Die Richtlinien der künftigen Förderung werden zum 1. Januar 2016 in Kraft treten, sie ersetzen die bisherige „Förderung Unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“.
Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU und Selbständige der freien Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Umsetzung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Eckpunkte zur neuen Beratungsförderung finden Sie hier.