KfW-Gründercoaching bis 31.12.2014

Die Laufzeit für das KfW-Gründercoaching wurde verlängert, es kann noch bis zum 31.12.2014 beantragt werden. So können Gründer in den ersten fünf Jahren ihrer beruflichen Selbständigkeit nach der Bewilligung ihres Antrags 50 Prozent  der Beratungskosten erstattet bekommen, in den neuen Bundesländern sind es sogar 75 Prozent. Themen wie Kundenakquisition, Definition neuer Zielgruppen, Marketing und Vertrieb, Definition von Angeboten, Arbeitsorganisation und Kundenbindung können mit einem KfW-Berater bearbeitet werden. Sichern Sie sich diese Unterstützung – sprechen Sie uns an. Als bei der KfW gelistete Gründungsberaterin stehe ich Ihnen gerne auch bei der Beantragung der Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite.

 

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